Kinderwohnheime Heilsarmee Windrad
Kinderwohnheime Heilsarmee Windrad

Aufnahme & Kosten

Der Aufnahmeprozess von Kindern und Jugendlichen kann anfangs herausfordernd sein. Wir sind uns unserer grossen Verantwortung bewusst und arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen jederzeit zu gewährleisten.

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Aufnahmekriterien

Das Wohnhaus Paradies nimmt Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren auf, unabhängig von ihrer Herkunft, Biographie, Religion und Kultur.

Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

-Passendes Alter (zwischen 3-18 Jahre)
-Die Kinder und Jugendlichen sind in der Lage, die öffentliche Schule in Mettmenstetten zu besuchen oder haben einen Schulplatz in einer der privaten Sonderschule oder Heilpädagogischen Schule in der Umgebung (z. B. Stiftung Schule Tägerst in Affoltern a. A. oder Stiftung Schule Birke in Rossau).
-Das grundsätzliche Einverständnis oder zumindest eine Kooperationsbereitschaft seitens der Erziehungsberechtigten liegt vor.
-Die Rechtslage und die Finanzierung sind durch die einweisende Behörde geklärt und gesichert.

Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit:

-geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen oder schweren psychischen Störungen
-Suchtmittelabhängigkeit
-massivem selbst- resp. fremdgefährdeten Verhalten
-erhöhter Pflegebedürftigkeit

Eine Aufnahme kann aus folgenden Gründen notwendig sein:

-Suchtprobleme der Eltern/eines Elternteils
-physische, psychische Misshandlung des Kindes
-Überforderung, Überbelastung der Eltern/eines Elternteils
-Tod oder psychische Erkrankung der Eltern/eines Elternteils
-Trennung oder Scheidung der Eltern

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ins Wohnhaus Paradies erfolgt nach folgendem Ablauf:

  1. Anfrage bei der Institutionsleitung durch die einweisende Behörde.
  2. Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, der Zuweiserin/des Zuweisers und dem Kind oder der/dem Jugendlichen zur Klärung der Rahmenbedingungen und der gegenseitigen Erwartungen. Anschliessendes Besichtigen des Wohnhauses.
  3. Klärung der Finanzierung und der rechtlichen Grundlage des Aufenthaltes durch die einweisende Behörde.
  4. Das Kind oder die/der Jugendliche verbringt 1–5 Schnuppertage im Wohnhaus, um die Wohngruppe kennenzulernen.
  5. Aufnahmeentscheid durch die Institutionsleitung mit der grundsätzlichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
  6. Eintrittsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, der Zuweiserin/des Zuweisers und dem Kind oder der/dem Jugendlichen zur Klärung organisatorischer Fragen, der Verantwortlichkeiten, der Zusammenarbeit sowie des Ziels des Heimaufenthalts.
  7. Sämtliche Abmachungen und Rahmenbedingungen werden in einer Aufnahmevereinbarung schriftlich festgehalten.
Kinder- und Jugendhaus Paradies: Beratrungsgespräch

Kosten

Die Kosten für den Aufenthalt im Kinder- & Jugendhaus Paradies werden durch die einweisende Behörde, durch Staats- sowie Elternbeiträge getragen.

Die Heimkosten werden über das Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) abgegolten. Für Kinder und Jugendliche, die aus einem anderen Kanton kommen, muss die Institutionsleitung beim AJB ein Formular für die Kostenübernahmegarantie (KÜG) einreichen. Bei einer interkantonalen Platzierung ist die einweisende Stelle dafür verantwortlich, die Kostenübernahme zu beantragen und gegebenenfalls Verlängerungen im KJG-Portal zu veranlassen.

Aktuell gelten für das Kinder- & Jugendhaus Paradies folgende festgelegte Tarife:

  • Betreutes Wohnen Jugendalter: CHF 414.00 pro Tag
  • Betreutes Wohnen Kinder: CHF 463.00 pro Tag

Mit der Implementierung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) werden seit dem 1. Januar 2022 die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40 Prozent, der Gemeindeanteil 60 Prozent.

Die unterhaltspflichtigen Eltern/Elternteile übernehmen in der Regel den Verpflegungsbeitrag von CHF 25.00 pro Tag (gemäss Art. 19 KJG) sowie die Nebenkosten. Im Nebenkostenreglement finden Sie in Anlehnung an die Empfehlung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich eine nach Alter gegliederte detaillierte Kostenaufstellung. Wenn eine Teilübernahme der Kosten durch die Eltern nicht möglich ist, kann bei der Wohngemeinde ein Antrag auf subsidiäre Unterstützung beantragt werden.

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