Aktuell freie Plätze
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Aktuell haben wir zwei verfügbare Wohnplätze für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren.
Der Aufnahmeprozess von Kindern und Jugendlichen kann anfangs herausfordernd sein. Wir sind uns unserer grossen Verantwortung bewusst und arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen jederzeit zu gewährleisten.
zum Anmeldeformular zurück zur StartseiteDas Wohnhaus Paradies nimmt Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren auf, unabhängig von ihrer Herkunft, Biographie, Religion und Kultur.
-Passendes Alter (zwischen 3-18 Jahre)
-Die Kinder und Jugendlichen sind in der Lage, die öffentliche Schule in Mettmenstetten zu besuchen oder haben einen Schulplatz in einer der privaten Sonderschule oder Heilpädagogischen Schule in der Umgebung (z. B. Stiftung Schule Tägerst in Affoltern a. A. oder Stiftung Schule Birke in Rossau).
-Das grundsätzliche Einverständnis oder zumindest eine Kooperationsbereitschaft seitens der Erziehungsberechtigten liegt vor.
-Die Rechtslage und die Finanzierung sind durch die einweisende Behörde geklärt und gesichert.
-geistigen Entwicklungsbeeinträchtigungen oder schweren psychischen Störungen
-Suchtmittelabhängigkeit
-massivem selbst- resp. fremdgefährdeten Verhalten
-erhöhter Pflegebedürftigkeit
-Suchtprobleme der Eltern/eines Elternteils
-physische, psychische Misshandlung des Kindes
-Überforderung, Überbelastung der Eltern/eines Elternteils
-Tod oder psychische Erkrankung der Eltern/eines Elternteils
-Trennung oder Scheidung der Eltern
Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen ins Wohnhaus Paradies erfolgt nach folgendem Ablauf:
Die Kosten für den Aufenthalt im Kinder- & Jugendhaus Paradies werden durch die einweisende Behörde, durch Staats- sowie Elternbeiträge getragen.
Die Heimkosten werden über das Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) abgegolten. Für Kinder und Jugendliche, die aus einem anderen Kanton kommen, muss die Institutionsleitung beim AJB ein Formular für die Kostenübernahmegarantie (KÜG) einreichen. Bei einer interkantonalen Platzierung ist die einweisende Stelle dafür verantwortlich, die Kostenübernahme zu beantragen und gegebenenfalls Verlängerungen im KJG-Portal zu veranlassen.
Aktuell gelten für das Kinder- & Jugendhaus Paradies folgende festgelegte Tarife:
Mit der Implementierung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG) werden seit dem 1. Januar 2022 die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40 Prozent, der Gemeindeanteil 60 Prozent.
Die unterhaltspflichtigen Eltern/Elternteile übernehmen in der Regel den Verpflegungsbeitrag von CHF 25.00 pro Tag (gemäss Art. 19 KJG) sowie die Nebenkosten. Im Nebenkostenreglement finden Sie – in Anlehnung an die Empfehlung der Sozialkonferenz des Kantons Zürich – eine nach Alter gegliederte detaillierte Kostenaufstellung. Wenn eine Teilübernahme der Kosten durch die Eltern nicht möglich ist, kann bei der Wohngemeinde ein Antrag auf subsidiäre Unterstützung beantragt werden.