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Passantenheim Bern

Der SRF-Beitrag erweckte den Eindruck, dass rund 70 Prozent der im Passantenheim beherbergten Personen aufgrund ihres rechtlichen Status eigentlich gar nicht dort untergebracht sein dürften. Der von «Schweiz aktuell» erweckte Eindruck ist falsch!

Über 85% der Übernachtungen im Passantenheim kamen 2024 Menschen zugute, die in der Stadt und Region Bern aufenthaltsberechtigt sind. Damit gehören sie gemäss dem Leistungsvertrag, den die Heilsarmee Schweiz mit der Stadt Bern abgeschlossen hat, explizit zur Zielgruppe dieser Institution. Ein Teil dieser Menschen hat die Schweizer Staatsangehörigkeit, ein anderer Teil hat ausländische Staatsangehörigkeiten (EU/EFTA oder Drittstaaten).
Nur bei einem kleinen Teil der Gäste im Passantenheim Bern handelt es sich um Menschen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung. Sie werden in akuten Notfällen für kurze Zeit aufgenommen – dies im Einklang mit Artikel 12 der Bundesverfassung.

Die Staatsangehörigkeit und die ursprüngliche Herkunft eines Menschen und die Ursache, weshalb er auf ein Notschlaf-Angebot zurückgreifen muss, sind also nicht mit seinem Wohnort und Aufenthaltsstatus zu verwechseln, was im SRF-Beitrag leider passierte.

Wichtig: Seit Anfang 2025 hat das Passantenheim Bern die Datenerhebungen zu seinen Bewohnerinnen und Bewohner angepasst.

Frauen-/FINTA-Notschlafstelle

Die im Beitrag von SRF-«Schweiz aktuell» vom Donnerstag, 6. November 2025 auch für diese Institution erwähnte Belegungsstatistik ist derzeit nicht aussagekräftig. Bei dieser im Juni 2025 eröffneten Notschlafstelle handelt es sich um ein Pilotprojekt, welches zum Zeitpunkt des SRF-Berichts während gerade einmal 5 Monaten in Betrieb war. Belastbare Zahlen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt vorliegen.

 

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