Patientenverfügung – Vorsorge & Nachlass
Patientenverfügung – Vorsorge & Nachlass

Vorsorgedokumente & Nachlassplanung

Alle wichtigen Vorlagen für Ihre Nachlass- und Vorsorgeregelung: Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und mehr.

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Mit Vorsorgedokumenten Wichtiges selbstbestimmt entscheiden

Gewisse Entscheide verschieben wir gerne auf morgen – zum Beispiel, wenn es um folgende Fragen geht: Welche medizinische Behandlung kann ich mir bei einer schweren Krankheit vorstellen und welche nicht? Was soll nach meinem Tod mit meinem Nachlass geschehen? Die Heilsarmee zeigt Ihnen, wie Sie für sich und andere vorausschauend handeln können.

Testamentkonfigurator

Berechnen Sie mit wenigen Klicks, welche Anteile in Ihrem Testament zur Verfügung stehen, wie hoch der Pflichtteil bei unterschiedlichen Verwandten ist und worauf sie sonst noch achten sollten. Ganz einfach mit unserem individuellen Testamentkonfigurator.

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Beratung anfordern

Haben Sie Fragen bezüglich Testament und Vorsorge? Möchten Sie näheres Wissen zu den Beratungsgesprächen? – Nehmen Sie mit mir Kontakt auf:

Valérie Cazzin-Bussard
Nachlassplanung und Vorsorge
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Laupenstrasse 5
3008 Bern

Tel: +41 31 388 06 39

E-Mail schreiben
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Unterlagen zur Vorsorge- und Nachlassplanung anfordern


Wer wichtige Dinge frühzeitig regelt, schafft Klarheit – für sich selbst und für Menschen, die einem nahestehen.

Wir haben für Sie praktische Unterlagen zur Vorsorge- und Nachlassplanung zusammengestellt. Dazu gehören Musterformulare für Testament, Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Anordnungen für den Todesfall sowie die Broschüre «Selbstbestimmt regeln, was Ihnen wichtig ist».

Sie erhalten die Unterlagen kostenlos per E-Mail. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Musterformulare zusätzlich per Post zu. Sie können sich jederzeit von den E-Mails abmelden.

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Legat, Vermächtnis

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie der Heilsarmee einen bestimmten Geldbetrag, den Erlös aus dem Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder auch direkt bestimmte Nachlassgegenstände zukommen zu lassen. Möglich ist grundsätzlich auch das Vermachen einer bestimmten Quote am Nachlass. Die Heilsarmee wir dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft, kann also nicht dreinreden bei der Erbteilung. Das Legat empfiehlt sich also, wenn Sie unkompliziert einen Betrag oder Gegenstand aus dem Nachlass an die Heilsarmee vermachen möchten.

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