Die Niederschrift eines Testaments bringt viele Entscheidungen mit sich – unter anderem, ob neben den Angehörigen und Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge auch ein Hilfswerk bedacht werden soll. Mit einem Legat oder einem Vermächtnis zugunsten der Heilsarmee ermöglichen Sie, dass Menschen in Not Begleitung und Unterstützung erhalten.
Legat, Vermächtnis
Wo dein Schatz ist, da wird auch dein Herz sein.
Matthäus 6:21
Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie der Heilsarmee einen bestimmten Geldbetrag, den Erlös aus dem Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder auch direkt bestimmte Nachlassgegenstände zukommen zu lassen. Möglich ist grundsätzlich auch das Vermachen einer bestimmten Quote am Nachlass. Die Heilsarmee wir dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft, kann also nicht dreinreden bei der Erbteilung. Das Legat empfiehlt sich also, wenn Sie unkompliziert einen Betrag oder Gegenstand aus dem Nachlass an die Heilsarmee vermachen möchten.
Wo dein Schatz ist, da wird auch dein Herz sein.
Matthäus 6:21
Erbeinsetzung
Sie haben keine zu berücksichtigenden Erben und wollen Ihren Nachlass (oder einen Teil davon) der Heilsarmee vererben? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese direkt als Alleinerbin oder Miterbin einzusetzen. Die Erbeinsetzung im Testament eignet sich vor allem, wenn Sie einen Grossteil Ihres Vermögens oder gar Ihr ganzes Vermögen vermachen möchten. Der Heilsarmee können Sie in diesem Fall als Erbin auch Pflichten auferlegen (z.B. Die Heilsarmee habe bis zum Tod des Ehegatten jeden Tag einen Anruf an ihn zu tätigen.)
Wichtiges zum Legat
Korrekte Angaben
Wenn Sie die Heilsarmee in Ihrem Testament bedenken, ist es wichtig die richtigen Angaben zu verwenden: Adresse: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3008 Bern
Postkonto: CH68 0900 0000 3000 3117 4
Angabe Zweckbestimmung
Ihr Vermächtnis soll zweckgebunden sein, um ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Heilsarmee-Institution oder Region zu begünstigen? Dann geben Sie dies wie folgt an: «CHF ... zugunsten des Projekts, der Institution, der Region …»
Steuerbefreit
In der Schweiz sind gemeinnützige Organisationen steuerbefreit. Deshalb wird eine letztwillige Zuwendung nicht durch Erbschafts- oder Nachlasssteuern geschmälert. Das trifft auch auf Spenden zu Lebzeiten zu.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erstellung des Testaments?
Haben Sie Fragen bezüglich Legat und Testament? Möchten Sie Näheres wissen zu den Beratungsgesprächen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich helfe Ihnen gern.