Wo dein Schatz ist, da wird auch dein Herz sein.
Matthäus 6:21
Gutes bewirken – über das Leben hinaus.
Die Niederschrift eines Testaments bringt viele Entscheidungen mit sich – unter anderem, ob neben den Angehörigen und Personen ausserhalb der gesetzlichen Erbfolge auch ein Hilfswerk bedacht werden soll. Mit einem Legat oder einem Vermächtnis zugunsten der Heilsarmee ermöglichen Sie, dass Menschen in Not Begleitung und Unterstützung erhalten.
Sie haben keine zu berücksichtigenden Erben und wollen Ihren Nachlass (oder einen Teil davon) der Heilsarmee vererben? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese direkt als Alleinerbin oder Miterbin einzusetzen. Die Erbeinsetzung im Testament eignet sich vor allem, wenn Sie einen Grossteil Ihres Vermögens oder gar Ihr ganzes Vermögen vermachen möchten. Der Heilsarmee können Sie in diesem Fall als Erbin auch Pflichten auferlegen (z.B. Die Heilsarmee habe bis zum Tod des Ehegatten jeden Tag einen Anruf an ihn zu tätigen.)
Haben Sie Fragen bezüglich Legat und Testament? Möchten Sie Näheres wissen zu den Beratungsgesprächen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich helfe Ihnen gern.
Valérie Cazzin-Bussard
Verantwortliche Nachlassplanung und Vorsorge
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Laupenstrasse 5
3001 Bern
Tel: +41 31 388 06 39