Die Niederschrift eines Testaments bringt viele Entscheidungen mit sich – unter anderem, ob neben den Angehörigen ein Hilfswerk bedacht werden soll. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten der Heilsarmee geben Sie Ihr Mitgefühl über Ihr eigenes Leben hinaus weiter. Dadurch ermöglichen Sie, dass Menschen in Not Begleitung und Unterstützung erhalten.
Online-Webinar Nachlass und Vorsorge
Haben Sie schon vorgesorgt? Testament, Wünsche für den letzten Weg, Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – alles schwierige Themen, die wir alle nicht so gerne in Angriff nehmen. Dennoch ist es wichtig, sich damit auseinanderzusetzen. Erfahren Sie in unserem einstündigen kostenlosen Webinar zu Nachlass und Vorsorge, worauf Sie achten müssen.
Mit unserem Ratgeber «Selbstbestimmt regeln, was Ihnen wertvoll ist» bekommen Sie ein hilfreiches Instrument, welches Ihnen nicht nur das Thema Testament, sondern auch Informationen zu Vorsorge, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall und was bei einem Todesfall zu tun ist, näherbringt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für persönliche Beratungen zur Verfügung.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Heilsarmee in Ihrem Testament zu begünstigen:
Vermächtnis (Legat)
Mit einem Vermächtnis können Sie der Heilsarmee einen bestimmten Geldbetrag, den Erlös aus dem Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder auch direkt bestimmte Nachlassgegenstände zukommen zu lassen. Möglich ist grundsätzlich auch das Vermachen einer bestimmten Quote am Nachlass.
Erbeinsetzung
Sie haben keine zu berücksichtigenden Erben und wollen Ihren Nachlass (oder einen Teil davon) der Heilsarmee vererben? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese direkt als Alleinerbin oder Miterbin einzusetzen.
Testamentrechner
Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Tool, wie sich Ihr Nachlass aufteilt.
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https://stackoverflow.com/questions/2657182/correct-usage-of-addeventlistener-attachevent
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Gut zu wissen
Korrekte Angaben
Wenn Sie die Heilsarmee in Ihrem Testament bedenken, ist es wichtig die richtigen Angaben zu verwenden: Adresse: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3008 Bern
Postkonto: CH68 0900 0000 3000 3117 4
Angabe Zweckbestimmung
Ihr Vermächtnis soll zweckgebunden sein, um ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Heilsarmee-Institution oder Region zu begünstigen? Dann geben Sie dies wie folgt an: «CHF ... zugunsten des Projekts, der Institution, der Region …»
Steuerbefreit
In der Schweiz sind gemeinnützige Organisationen steuerbefreit. Deshalb wird eine letztwillige Zuwendung nicht durch Erbschafts- oder Nachlasssteuern geschmälert. Das trifft auch auf Spenden zu Lebzeiten zu.
Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen bezüglich Testament und Vorsorge? Möchten Sie näheres Wissen zu den Beratungsgesprächen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich helfe Ihnen gern.