Symbolbild Vorsorge Testament
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Testamentrechner

Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Tool, wie sich Ihr Nachlass aufteilt.

Legat, Vermächtnis

Mit einem Legat oder Vermächtnis können Sie der Heilsarmee einen bestimmten Geldbetrag, den Erlös aus dem Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder auch direkt bestimmte Nachlassgegenstände zukommen zu lassen. Möglich ist grundsätzlich auch das Vermachen einer bestimmten Quote am Nachlass. Die Heilsarmee wir dadurch nicht Teil der Erbengemeinschaft, kann also nicht dreinreden bei der Erbteilung. Das Legat empfiehlt sich also, wenn Sie unkompliziert einen Betrag oder Gegenstand aus dem Nachlass an die Heilsarmee vermachen möchten.

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