Symbolbild Vorsorge Testament
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Erbvorbezug, Schenkung oder Darlehen

Möglichkeiten der Vermögensweitergabe zu Lebzeiten

Viele Eltern möchten ihre Kinder bereits zu Lebzeiten finanziell unterstützen – sei es für Wohneigentum, Ausbildung oder die Selbstständigkeit. Dabei stehen drei Hauptformen zur Verfügung: Erbvorbezug, Schenkung und Darlehen. Jede Variante hat rechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Erbvorbezug

Ein Erbvorbezug ist eine vorweggenommene Erbteilung an gesetzliche Erben. Er unterliegt der Ausgleichungspflicht, das heisst, der erhaltene Betrag oder Sachwert wird beim Tod des Erblassers dem Erbteil angerechnet. Bei Immobilien zählt der Verkehrswert zum Todeszeitpunkt, was zu Ungleichheiten führen kann.

Vorteile

  • Frühzeitige Unterstützung der Kinder
  • Steuerliche Vorteile bei hohem Vermögen der Eltern

Nachteile

  • Wertveränderungen bei Sachwerten können zu Ungleichheiten führen
  • Kann Ergänzungsleistungen im Alter gefährden.

Schenkung

Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung ohne Ausgleichungspflicht – sofern dies ausdrücklich festgehalten wird. Sie kann an Erben oder Dritte erfolgen. Auch hier gilt: Schenkungen werden bei Ergänzungsleistungen angerechnet, unabhängig vom Zeitpunkt, wobei jährlich CHF 10’000 abgezogen werden.

Vorteile

  • Frühzeitige Unterstützung der Kinder
  • Steuerliche Vorteile bei hohem Vermögen der Eltern

Nachteile

  • Wertveränderungen bei Sachwerten können zu Ungleichheiten führen
  • Kann Ergänzungsleistungen im Alter gefährden.

Darlehen

Ein Darlehen bleibt im Vermögen der Eltern und kann bei Bedarf zurückgefordert werden. Es bietet Flexibilität und kann später in eine Schenkung oder einen Erbvorbezug umgewandelt werden. Ein Darlehen kann mit oder ohne Zinsen vereinbart werden. Es wird empfohlen, einen Darlehensvertrag abzuschliessen.

Vorteile

  • Vermögen bleibt verfügbar
  • Gleichbehandlung im Erbfall durch Rückzahlungspflicht

Nachteile

  • Rückforderung kann familiäre Spannungen verursachen
  • Schriftliche Vereinbarung notwendig

Vom Elternhaus zum Kinderhaus: Modelle für die Übertragung von Eigentum

Die Weitergabe von Wohneigentum an die eigenen Kinder ist ein bedeutender Schritt, emotional, finanziell und rechtlich. Ob als Unterstützung zu Lebzeiten oder im Rahmen der Nachlassplanung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Haus zu übertragen. Jede Variante bringt unterschiedliche steuerliche, erbrechtliche und praktische Konsequenzen mit sich.

Folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Modelle, vom klassischen Verkauf über den Erbvorbezug bis hin zur Schenkung mit Wohnrecht und hilft, die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Eine sorgfältige Planung und transparente Kommunikation innerhalb der Familie sind dabei entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden und die Interessen aller Beteiligten zu wahren.

Modelle Hausvererbung DE (2340 x 1200 px) (1)
Modelle Hausvererbung DE (2340 x 1200 px) (1)
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Wichtige Hinweise

Bei Erbvorbezug und Schenkung ist der Verkehrswert beim Tod des Erblassers entscheidend für die Berechnung der Ausgleichspflicht.
Pflichtteile anderer Erben dürfen nicht verletzt werden – sonst drohen Ergänzungsansprüche.
Eine schriftliche Regelung (z. B. Erbvertrag) ist dringend empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

So wird ein Erbvorbezug ausgeglichen

Beispiel: 2005 erhält die Tochter das Haus der Mutter als Erbvorbezug (Wert: 600’000 Franken), der Sohn bekommt nichts. Beim Tod der Mutter 2025 ist das Haus 1 Million Franken wert. Dieser Wert ist für den Erbausgleich massgebend.

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Beratung anfordern

Haben Sie Fragen bezüglich Testament und Vorsorge? Möchten Sie näheres Wissen zu den Beratungsgesprächen? – Nehmen Sie mit mir Kontakt auf:

Valérie Cazzin-Bussard
Verantwortliche Nachlassplanung und Vorsorge
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Laupenstrasse 5
3008 Bern

Tel: +41 31 388 06 39

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