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Finding Home

Die Plattform für alle, die ein Zuhause suchen.

Der Wegweiser für Wohnungssuchende

Eine Wohnung zu finden ist schwer. Für armutsbetroffene Menschen ist es oft gar unmöglich. Mit unserer Plattform «Finding Home» wollen wir Mut machen und Orientierung bieten. Ob Bewerbungsdossier, Wohnungssuche oder Mietvertrag, hier finden Sie Tipps und Informationen rund um das Thema Wohnen.

Videos und Illustrationen von Gurli Bachmann, alle Rechte vorbehalten.

Schritt 1: Bewerbungsdossier – Be fast!

Auf dem Wohnungsmarkt gilt oft die Devise: Wer zuerst kommt, wohnt zuerst. Stellen Sie als erstes alle nötigen Dokumente zusammen und bereiten Sie Ihr Bewerbungsdossier so weit wie möglich vor. So können Sie die Bewerbung nach der Besichtigung gleich abschicken.

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Ihr Bewerbungsdossier: Der erste Eindruck zählt

Mit dem Bewerbungsdossier können Sie bei einem Vermieter richtig punkten. Achten Sie darauf, dass es vollständig ist und alle Dokumente aktuell, optisch ansprechend und übersichtlich geordnet sind. Wenn Sie eine gute Gestaltungsidee haben, um in der Flut der Bewerbungen obenauf zu schwimmen, nur zu! Konzentrieren Sie sich aber vor allem auf die Vollständigkeit und Ordentlichkeit. 

Checkliste Bewerbungsdossier

Ausgefülltes Bewerbungsformular

Das Formular erhalten Sie in der Regel bei der Wohnungsbesichtigung von der Vermieterschaft. Bei Neubauten und Erstvermietungen kann es auch sein, dass Sie sich online bewerben müssen. Füllen Sie das Bewerbungsformular vollständig und ordentlich aus. Lücken oder ungenaue Angaben wirken unzuverlässig. Wenn in Ihrem Fall etwas nicht zutrifft (z. B. keine Betreibungen), schreiben Sie "keine" als Antwort.

Motivationsschreiben

Legen Sie Ihrer Bewerbung ein persönliches Schreiben bei. Hier gilt die Devise: Fassen Sie sich kurz, seien Sie freundlich und ehrlich und achten Sie auf eine saubere, übersichtliche Darstellung. Mit Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Fragen beantworten:

✅ Wer sind Sie? (Einzelperson, Familie mit (x) Kindern, Paar, etc.)
✅ Alter
✅ Beruf / Studium
✅ Grund für den Wohnungswechsel (z.B. neue Stelle, Familienzuwachs, Kündigung wegen Eigenbedarfs, Leerkündigung, etc.)
✅ Warum ist gerade diese Wohnung für Sie perfekt oder notwendig? (z.B. Nähe zum neuen oder bestehenden Arbeitsort, Nähe zur neuen oder bestehenden Schule, Nähe zum sozialen Umfeld/zur Familie, ideale Wohnungsgrösse, etc.)
✅ Ggf. Haustiere

  • Tipp Ist im Inserat eine konkrete Kontaktperson angegeben, schreiben Sie Ihren Brief an diese Person und nicht an “Sehr geehrte Damen und Herren”.

Betreibungsregisterauszug

Mit dem Betreibungsregisterauszug will die Vermieterschaft sicher gehen, dass Sie keine Schulden haben. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein. Sie können ihn bei Ihrer aktuellen Wohngemeinde bestellen – meist auch online.

Ausweis-Kopie (ID oder Pass) oder Aufenthaltsbewilligung

Wenn Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, legen Sie eine Kopie der ID oder des Passes bei. Andernfalls legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises B, C, G, L oder einer anderen Bescheinigung bei, die Ihre Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz bestätigt.

Lohnnachweise der letzten 3 Monate

Um sicherzugehen, dass Sie eine zuverlässige Mieterin / ein zuverlässiger Mieter sind, will die Vermieterschaft über Ihr Einkommen Bescheid wissen. Dabei gilt die 3:1-Faustregel: Das monatliches Netto-Haushaltseinkommen sollte mindestens dreimal so hoch sein wie die geforderte Miete.

Kopie Ihrer Privathaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie oder Ihre Kinder einem Dritten oder dessen Eigentum zufügen. Nicht jede Vermieterschaft verlangt diese Versicherung oder einen Nachweis darüber. Wir empfehlen aber, auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen und dem Bewerbungsdossier eine Kopie beizulegen.

Bei Bürgschaft: Informationen über die bürgende Person

Wenn die geforderte Miete einen Drittel Ihres Einkommens übersteigt, ist es sinnvoll oder gar notwendig, eine Bürgschaft anzugeben. Die entsprechende Person verpflichtet sich, gegebenenfalls für ausstehende Mieten aufzukommen. Vor allem Studierende müssen in der Regel eine Bürgschaft angeben – meist sind es die Eltern. Folgende Dokumente der bürgenden Person sind erforderlich:

✅ Unterschriebene Bürgschaftserklärung
✅ Kopie Pass/ID oder Aufenthaltserlaubnis
✅ Lohnnachweise der letzten 3 Monate
✅ Betreibungsregisterauszug

Referenzen

Referenzen (zum Beispiel frühere Vermieterschaften) können helfen, das Vertrauen in Sie zu stärken. Wichtig: Geben Sie niemanden ungefragt als Referenz an. Die Vermieterschaft darf nur bei Personen nachfragen, die Sie als Referenz angegeben haben.

  • Tipp! Stellen Sie sicher, dass Ihre Referenz auch wirklich in Ihrem Sinne Auskunft gibt.

Schritt 2: Wohnungssuche – Be creative!

In der Schweiz herrscht Wohnungsknappheit – in vielen Städten sogar Wohnungsnot. Das heisst, es gibt kaum freie Wohnungen. Wer eine Wohnung sucht, braucht nicht nur Ausdauer, sondern auch Kreativität.

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Viele Wege führen ins neue Zuhause

Wer auf den gängigen Portalen sucht, trifft auf viele Angebote, aber auch auf viel Konkurrenz. Oft findet sich das Glück im Kleinen, Persönlichen und Analogen. Nutzen Sie möglichst viele verschiedene Kanäle! Hier ein Überblick.

Online-Portale

Auf Portalen finden Sie ein grosses Angebot und Sie können ein kostenloses Suchabo nach Ihren Kriterien einrichten. Die wichtigsten Portale:

📌 Homegate.ch: Eines der grössten und bekanntesten Portale, viele Immobilienverwaltungen veröffentlichen ihre Inserate hier zuerst.

📌 Immoscout24.ch: Ebenfalls sehr gross und besonders benutzerfreundlich. Tipp: Frühmorgens oder abends reinschauen, dann gibt’s die meisten neuen Inserate.

📌 Newhome.ch: Besonders in ländlichen Regionen gut vertreten. Weniger überlaufen als die grossen Portale – gute Ergänzung.

📌 Urbanhome.ch: Eher private Inserate – hier findet man manchmal “Geheimtipps”.

📌 Ronorp.net: Die Plattform mit Kleinanzeigen, vor allem in grösseren Städten aktiv, viele WG- und Zwischenmietangebote, gut für kurzfristige Lösungen oder alternative Wohnformen.

📌 Flatfox.ch: Suche und Bewerbung in einem (man kann sich direkt digital bewerben), besonders beliebt in Zürich.

📌 Tutti.ch / Ricardo.ch / Anibis.ch: Auch auf Kleinanzeigen-Portalen können Sie Inserate finden und einstellen.

Facebook, Instagram & Co.

Auch Soziale Medien bieten effektive Wege und eine grosse Reichweite. Hier ein paar Tipps: 

📲 Facebook: Treten Sie passenden Gruppen (z.B. “Wohnung gesucht Zürich”, “WG-Zimmer Bern” oder “Günstig wohnen Basel”) bei und posten Sie ein Suchinserat.  

📲 Instagram: Folgen Sie Hashtags wie #WohnungZürich oder #WGgesuchtBern und teilen Sie Ihren Wohnungssuchpost in Ihren Storys. 

📲 WhatsApp / Signal / Telegram: Platzieren Sie Ihre Wohnungssuche bei Ihren Kontakten und Gruppen. 

  • Tipps für die Wohnungssuche über Soziale Medien Nutzen Sie eine einfache, klare Sprache. Ein Foto macht Ihr Gesuch sympathisch und auffällig. Seien Sie offen und ehrlich, aber positiv – Beispiel: «Ich habe nicht viel Geld, aber ich bin zuverlässig, ordentlich und brauche dringend ein ruhiges Zuhause.» Vorsicht vor Betrug: Zahlen Sie nie Geld im Voraus – also ohne Vertrag oder Besichtigung.

Freunde, Friseure & Co.

Manchmal führt nicht das Klicken, sondern das Reden zur passenden Wohnung. Sagen Sie allen um sich herum Bescheid, was Sie suchen: Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen. Im Verein, in der Schule, in der Kirche. Dem Velomech, dem Coiffeur und der Pöstlerin.

Hängen Sie (mit Erlaubnis) auch Abreiss-Inserate in Supermärkten, Geschäften, Cafés, Quartierzentren auf – überall, wo viele Leute vorbeikommen. Denn vielleicht hat zufällig jemand etwas gehört, und Menschen helfen gerne, wenn sie können!

Genossenschaften & Verwaltungen

Viele freie Wohnungen werden nicht (sofort) auf grossen Portalen ausgeschrieben, sondern direkt über Genossenschaften oder Immobilienverwaltungen vergeben. Wer hier aktiv sucht und sich bekannt macht, kommt vielleicht früher zum Zug. Manche Genossenschaften verlangen einen Mitgliederbeitrag oder einen Genossenschaftsanteil (eine Art Depot).

Das können Sie tun:
🗂️ Recherchieren: Suchen Sie nach Genossenschaften und Verwaltungen in Ihrer Region. Manchmal haben diese auf ihrer Website eine Rubrik «Freie Wohnungen» oder «Online-Bewerbung» oder einen Newsletter, den Sie abonnieren können.

📝 Blind bewerben: Auch wenn aktuell keine passende Wohnung frei ist, können Sie schon mal Ihr vollständiges Bewerbungsdossier hinterlassen. Manche Verwaltungen führen Wartelisten oder informieren bei Neuvermietung zuerst intern.

  • Tipp! Je breiter Ihre Suchkriterien, desto grösser sind Ihre Chancen. Seien Sie offen für neue Wohnformen, Regionen und Lösungen!

Schritt 3: Mietvertrag – Be safe!

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn genau durch. Denn mit Ihrer Unterschrift gehen Sie rechtliche Verpflichtungen ein. Diese Checkliste hilft Ihnen, mögliche Stolperfallen zu erkennen – und wichtige Punkte zu klären, bevor Sie unterzeichnen.

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Mietvertrag: Worauf müssen Sie achten?

Sind die Angaben zum Mietobjekt korrekt?

✅ Adresse / Stockwerk / Wohnungsnummer
✅ Nettomietzins
✅ Heiz- und Nebenkosten (akonto oder pauschal)
✅ Bruttomietzins (Nettomietzins + Heiz- und Nebenkosten)
✅ Grössenangabe (m²)
✅ Mitvermietete Bestandteile (Keller, Estrich, etc.)
✅ Zusätzlich gemietete Bestandteile (z.B. Garagenstellplatz)

Ist die Anfangsmiete im gesetzlichen Rahmen?

Ihre Anfangsmiete darf maximal 10 Prozent höher sein als der Mietzins der Vormieterschaft. Es sei denn, die Wohnung wurde wertvermehrend renoviert oder ausgebaut. Fragen Sie also nach – bei der Vermieterschaft oder bei der Verwaltung – und fechten Sie den Mietzins gegebenenfalls an. Holen Sie sich dafür Unterstützung, zum Beispiel beim Mieter- und Mieterinnenverband. Eine Anfechtung ist auch nach der Unterzeichnung des Mietvertrags möglich (bis maximal 30 Tage nach der Schlüsselübergabe).

Sind die Heiz- und Nebenkosten plausibel?

Wenn Ihnen die Nebenkosten auffällig hoch oder tief vorkommen, fragen Sie den Vermieter nach den tatsächlichen Kosten der letzten Jahre. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen bei Akonto-Zahlungen oder unangemessene Pauschalzahlungen. Sind keine Nebenkosten im Vertrag erwähnt, gelten sie als im Mietzins enthalten.

Ist die Kaution gesetzeskonform?

Im Mietvertrag ist in der Regel auch die Kaution (auch Mietdepot genannt) festgehalten. Sie darf maximal 3 Monatsmieten (inkl. Nebenkosten) betragen. Zahlen Sie die Kaution erst nach der Unterzeichnung und nur auf das eigens dafür eingerichtete, auf Ihren Namen lautende Sperrkonto ein.

ACHTUNG vor Betrügern: Zahlen Sie eine Kaution nie im Voraus und nie auf ein privates Konto.

Sind alle Mängel präzise erfasst?

Lassen Sie sich bei der Wohnungsübergabe Zeit für eine ausführliche und präzise Mängelliste und halten Sie diese im Mietvertrag fest. Machen Sie gegebenenfalls Fotos oder Videoaufnahmen.

Gibt es Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) und eine Hausordnung?

Wenn im Vertrag ausdrücklich erwähnt, sind auch AVB und die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags. Lesen Sie auch diese Dokumente sorgfältig durch. Alle Bestimmungen im Vertrag, den AVB und der Hausordnung sind rechtlich bindend, es sei denn, sie widersprechen gesetzlichen Bestimmungen – dann sind sie ungültig, auch wenn Sie unterschrieben haben.

Habe ich alles verstanden?

Sie müssen den Vertrag nicht allein lesen und verstehen. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach oder lassen Sie den Vertrag prüfen. Zum Beispiel bei:

✅ dem Mieterverband
✅ einer Fachstelle Ihrer Gemeinde
✅ einer Vertrauensperson, die sich auskennt

Wer unterschreibt, wenn mehrere Menschen in die Wohnung einziehen?

Sobald mehrere Personen in eine Wohnung ziehen, stellt sich die Frage: Wer unterschreibt den Vertrag? Grundsätzlich müssen Sie entscheiden: Wollen Sie eine Solidarmiete (mehrere Hauptmietende mit allen Rechten und Pflichten) oder ein Untermiet-Modell mit Hauptmieterin oder Hauptmieter plus Untermietenden?

  • Tipp! Werden Sie Mitglied beim Mieterinnen- und Mieterverband MV! Er ist in allen Landesteilen vertreten und bietet Mitgliedern vergünstigte Dienstleistungen wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vieles mehr. Ab Fr. 70.- kann man Mitglied werden.
Zum Mieterverband Schweiz

Schritt 4: Wohnung behalten – Be careful!

Eine Wohnung zu bekommen ist wichtig. Sie zu behalten, ist genauso entscheidend. Wer früh auf Schwierigkeiten reagiert, sich informiert und Unterstützung holt, kann viel Stress vermeiden und sein Zuhause sichern.

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Tipps für den Alltag nach dem Einzug

Miete pünktlich zahlen – auch bei Geldsorgen

Mit einem Dauerauftrag wird Ihre Miete immer pünktlich bezahlt. Und wenn es finanziell mal knapp wird: Setzen Sie alles daran, nicht in einen Mietrückstand zu geraten, das kann schnell zur Kündigung führen. Wenn es schwierig wird, suchen Sie das Gespräch mit der Vermieterschaft und holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei einer Beratungsstelle oder bei der Gemeinde. Auch eine Ratenzahlung ist manchmal möglich.

Hausordnung einhalten und Rücksicht nehmen

In vielen Häusern gibt es Regeln – etwa zu Ruhezeiten, Waschen oder zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Diese Hausordnung ist Teil des Mietvertrags. Wer sich daran hält, vermeidet Streit mit der Nachbarschaft und schliesslich Ärger mit der Vermieterschaft. Sprechen Sie Konflikte frühzeitig an, ruhig und sachlich.

Schäden melden statt verstecken

In der Regel sind Reparaturen Sache der Verwaltung. Wenn etwas in der Wohnung kaputt geht oder nicht funktioniert, melden Sie es also sofort der Vermieterschaft. Das gilt auch für kleine Mängel wie tropfende Wasserhähne oder Schimmel in der Dusche.

Wohnung sauber halten

Eine gepflegte Wohnung hilft nicht nur Ihrem Wohlbefinden, sie schützt auch vor Problemen mit der Vermieterschaft. Lüften Sie regelmässig, reinigen Sie Bad und Küche gründlich, entsorgen Sie Abfall korrekt. Wer Kinder oder Haustiere hat, sollte besonders auf den Zustand der Böden und Wände achten.

Veränderungen mitteilen

Wenn jemand Neues in die Wohnung einziehen möchte – zum Beispiel ein Freund oder ein erwachsenes Kind – informieren Sie vorher die Vermieterschaft. Auch Untervermietungen sollten vorher besprochen werden. So vermeiden Sie Missverständnisse oder Konflikte.

  • Tipp! Grundsätzlich gilt: Bei Unklarheiten lieber einmal mehr nachfragen als Ärger riskieren.

Die häufigsten Fragen rund um die Wohnungssuche

Manche Fragen zur Wohnungssuche tauchen erst auf, wenn es kompliziert wird – etwa bei Schulden, fehlenden Referenzen oder anderen Hürden. Hier finden Sie Antworten und Tipps, wie Sie trotzdem gute Chancen haben.

Meine Sprachkenntnisse sind nicht gut genug, ich verstehe den Mietvertrag nicht, kann keinen Begleitbrief schreiben. Wo finde ich Hilfe?

Bitten Sie Freunde um Unterstützung. Lesen Sie unsere Tipps in Schritt 1 – Bewerbungsdossier oder nutzen Sie unsere Vorlage für das Motivationsschreiben. Auch Sozialdienste oder Beratungsstellen in Ihrer Gemeinde können helfen. KI-Programme (z. B. ChatGPT) können ebenfalls Texte formulieren – prüfen Sie jedoch, ob Inhalt und Stil zu Ihnen passen.

Ich kenne mich mit Computern und elektronischen Bewerbungen nicht aus. Wo bekomme ich Hilfe?

Fragen Sie bei Wohnberatungsstellen in Ihrer Gemeinde, bei einem Sozialdienst oder in einem Quartierzentrum nach. Viele bieten Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen oder bei Bewerbungen am Computer. In Bibliotheken oder Treffpunkten gibt es manchmal auch kostenlose Computer mit Internetzugang.

Ich habe einen Eintrag im Betreibungsregister. Habe ich trotzdem eine Chance, eine Wohnung zu finden?

Ja, aber es ist schwieriger. Seien Sie offen mit dem Vermieter und erklären Sie, wie es zur Betreibung kam und wie Sie damit umgehen. Zeigen Sie, dass Ihre Finanzen jetzt stabil sind – z. B. mit einem Budget, einem Lohnnachweis oder mit der Unterstützung durch eine Beratungsstelle.

Ich habe nicht genug Geld für eine Kaution. Was kann ich tun?

Wenn möglich, versuchen Sie die Kaution selbst zu hinterlegen, das ist auf Dauer günstiger. Falls das nicht geht, kann eine Kautionsversicherung (z. B. Axa, SwissCaution und FirstCaution) eine Lösung sein. Sie zahlen dabei jedes Jahr eine Gebühr, bekommen das Geld aber nicht zurück. Der Mieterverband empfiehlt diese Lösung nur in Ausnahmefällen. In gewissen Situationen helfen auch Sozialdienste oder Stiftungen mit einem Vorschuss – fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach.

Ich habe ein niedriges Einkommen. Was kann ich tun, um meine Chancen auf dem Wohnungsmarkt zu erhöhen?

Suchen Sie gezielt nach günstigen Wohnungen, z. B. bei Genossenschaften oder im gemeinnützigen Wohnungsbau. Fragen Sie bei Wohnberatungsstellen in Ihrer Gemeinde, bei einem Sozialdienst oder in einem Quartierzentrum nach. Wenn Sie Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen erhalten, kann ein offizielles Dokument Ihre Zahlungsfähigkeit belegen und Ihre Chancen auf eine Zusage verbessern.

Einkommen, Betreibungsregisterauszug, Referenzen: Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen?

Der Vermieter hat das Recht, Ihre Zahlungsfähigkeit zu prüfen. Meist tut er dies, indem er nach diesen Angaben fragt. Sie sind zwar gesetzlich nicht dazu verpflichtet, darauf einzugehen. Sie haben aber kaum eine Chance auf eine Zusage, wenn Sie es nicht tun.

Ich habe einen ausländischen Pass. Ist das ein Nachteil?

Manche Vermieter bevorzugen Schweizer Bewerberinnen und Bewerber, aber das ist nicht erlaubt. Wichtig ist, dass Ihre Unterlagen vollständig sind und Sie Ihre Zahlungsfähigkeit belegen können. Ein gutes persönliches Gespräch oder eine Empfehlung können ebenfalls einen sehr positiven Eindruck hinterlassen und Ihre Chancen erhöhen.

Ich lebe in einer unruhigen familiären Situation. Soll ich das angeben?

Nein. Sie müssen keine persönlichen Details angeben, die nichts mit der Mietzahlung oder dem Wohnen zu tun haben. Konzentrieren Sie sich auf das, was zählt: stabile Finanzen, Zuverlässigkeit und Ihre Motivation.

Noch mehr Fragen zum Thema Mieten?

Im Ratgeber Mietrecht des Schweizerischen Mieterverbandes finden Sie die wichtigsten Antworten.

📌 Ratgeber Mietrecht Top-Themen

Glossar – die wichtigsten Begriffe zum Thema Mieten

Bei der Wohnungssuche begegnet man vielen Fachbegriffen, die nicht immer leicht zu verstehen sind. In diesem Glossar finden Sie eine kurze Übersicht über die wichtigsten Begriffe.

  • Anfangsmiete: Die Anfangsmiete ist der Mietzins, der zu Mietbeginn festgelegt wurde. Die Miete kann sich im Laufe des Mietverhältnisses verändern (z.B. bei einer Staffel- oder Indexmiete). Die Anfangsmiete darf maximal 10 % höher sein als der letzte Mietzins der Vormieterschaft. Es sei denn, es wurden wertvermehrende Investitionen und Renovationen vorgenommen. So werden Mietende vor missbräuchlichem Mietzinserhöhungen geschützt. Liegt diese vor, kann rechtlich dagegen vorgegangen werden.
  • Bürgschaft: Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Zusage einer dritten Person (Bürge oder Bürgin), im Notfall die Mietkosten zu übernehmen. Sie dient der Vermieterschaft als zusätzliche Sicherheit, vor allem bei Mietenden, die über wenig oder kein Einkommen verfügen (zum Beispiel Studierende).
  • Indexmiete / Indexmietvertrag: Bei einem Indexmietvertrag wird vertraglich festgehalten, dass der Mietzins laufend der Teuerung (konkret: dem Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angepasst wird. Eine Indexmiete ist also eine spezielle Art der Mietzinsberechnung – gekoppelt an die Preisentwicklung.
  • Kaution / Mietzinsdepot: Die Kaution – auch Mietzinsdepot genannt – ist ein Geldbetrag, den Mietende zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegen. Sie dient der Vermieterschaft als Sicherheit – zum Beispiel für Schäden an der Wohnung oder offene Mietzahlungen. Die Kaution darf höchstens drei Bruttomietzinse betragen.
  • Nebenkosten – akonto vs. pauschal: Die Heiz- und Nebenkosten werden akonto oder pauschal bezahlt. Akonto bedeutet: Sie zahlen monatlich einen bestimmten Betrag und am Jahresende wird abgerechnet. Je nach tatsächlichem Verbrauch müssen Sie dann nachzahlen oder bekommen Geld zurück. Pauschal bedeutet: Sie zahlen einen fixen Betrag – ohne Endabrechnung.
  • Solidarmiete: Bei einer Solidarmiete unterschreiben mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag und haften „solidarisch“ für die Miete. Das bedeutet: Wenn eine Person ihren Anteil nicht bezahlt, kann die Vermieterschaft den gesamten Mietzins von jeder anderen eingetragenen Person verlangen. Auch eine Kündigung kann grundsätzlich nur solidarisch erfolgen; die Vermieterschaft kann sich weigern, einzelne Personen aus dem Vertrag zu entlassen. Übrigens: Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften sind beide Personen automatisch Mietende mit allen Rechten und Pflichten – auch wenn nur eine Person unterschreibt.
  • Sperrkonto: Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf das die Mietkaution eingezahlt wird. Es wird auf den Namen der Mieterin oder des Mieters eröffnet. Das Geld ist für die Vermieterschaft „gesperrt“, solange der Mietvertrag läuft
  • Staffelmiete: Bei einer Staffelmiete ist bereits im Mietvertrag festgelegt, dass die Miete in bestimmten Abständen steigt – zum Beispiel jedes Jahr um 50 Franken. Die genauen Beträge und Zeitpunkte müssen im Vertrag klar genannt sein.
  • Untermiete: Untermiete bedeutet, dass der oder die Hauptmietende die Wohnung (oder einen Teil davon) an eine andere Person weitervermietet. Der oder die Hauptmietende bleibt gegenüber der Vermieterschaft alleinverantwortlich.

Brauchen Sie noch mehr Informationen für Ihre Wohnungssuche?

Weitere hilfreiche Erklärungen zu einigen Fachbegriffen aus dem Mietrecht finden Sie hier:
📌 Ratgeber Mietrecht Glossar

Hilfreiche Links für Wohnungssuchende

Hier finden Sie wichtige Links für Wohnungssuchende in der Schweiz

MV Mieterverband Schweiz
Allgemeine Informationen zu Mietrecht, Musterbriefe, Beratung (teilweise kostenpflichtig)
https://www.mieterverband.ch

Berechnung von Mietzinsveränderungen
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/unterlagen-tools/mietzinsrechner.html 

BWO Bundesamt für Wohnungswesen
Informationen zum Thema Wohnung mieten
https://www.bwo.admin.ch/de/broschuere-wohnen-in-der-schweiz 

Organisationen / Behörden

IG Wohnen Kanton Basel-Stadt
IG Wohnen unterstützt Menschen in schwierigen Situationen bei der Wohnungssuche
https://www.ig-wohnen.ch 

Domicil Wohnen Zürich
Domicil vermittelt in Zürich Wohnungen an sozioökonomisch benachteiligte Menschen
https://domicilwohnen.ch 

Caritas
Caritas-Freiwillige begleiten Menschen je nach Angebot bei der Wohnungssuche oder vermitteln Wohnkompetenzen beim Wohnstart vor Ort.
https://caritas-regio.ch/angebote/soziale-rechtliche-unterstuetzung/unterstuetzung-wohnen 

Heilsarmee Wohnberatung Bern
Die WohnBeratung Bern unterstützt armutsbetroffene Menschen bei der Suche nach passendem Wohnraum, beim Unterzeichnen von Mietverträgen und dem Halten der eigenen Wohnung.
https://heilsarmee.ch/angebot/wohnberatung-bern

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