Videos und Illustrationen von Gurli Bachmann, alle Rechte vorbehalten.
Ihr Bewerbungsdossier: Der erste Eindruck zählt
Mit dem Bewerbungsdossier können Sie bei einem Vermieter richtig punkten. Achten Sie darauf, dass es vollständig ist und alle Dokumente aktuell, optisch ansprechend und übersichtlich geordnet sind. Wenn Sie eine gute Gestaltungsidee haben, um in der Flut der Bewerbungen obenauf zu schwimmen, nur zu! Konzentrieren Sie sich aber vor allem auf die Vollständigkeit und Ordentlichkeit.
Checkliste Bewerbungsdossier
- Tipp Ist im Inserat eine konkrete Kontaktperson angegeben, schreiben Sie Ihren Brief an diese Person und nicht an “Sehr geehrte Damen und Herren”.
- Tipp! Stellen Sie sicher, dass Ihre Referenz auch wirklich in Ihrem Sinne Auskunft gibt.
Viele Wege führen ins neue Zuhause
Wer auf den gängigen Portalen sucht, trifft auf viele Angebote, aber auch auf viel Konkurrenz. Oft findet sich das Glück im Kleinen, Persönlichen und Analogen. Nutzen Sie möglichst viele verschiedene Kanäle! Hier ein Überblick.
Online-Portale
Auf Portalen finden Sie ein grosses Angebot und Sie können ein kostenloses Suchabo nach Ihren Kriterien einrichten. Die wichtigsten Portale:
📌 Homegate.ch: Eines der grössten und bekanntesten Portale, viele Immobilienverwaltungen veröffentlichen ihre Inserate hier zuerst.
📌 Immoscout24.ch: Ebenfalls sehr gross und besonders benutzerfreundlich. Tipp: Frühmorgens oder abends reinschauen, dann gibt’s die meisten neuen Inserate.
📌 Newhome.ch: Besonders in ländlichen Regionen gut vertreten. Weniger überlaufen als die grossen Portale – gute Ergänzung.
📌 Urbanhome.ch: Eher private Inserate – hier findet man manchmal “Geheimtipps”.
📌 Ronorp.net: Die Plattform mit Kleinanzeigen, vor allem in grösseren Städten aktiv, viele WG- und Zwischenmietangebote, gut für kurzfristige Lösungen oder alternative Wohnformen.
📌 Flatfox.ch: Suche und Bewerbung in einem (man kann sich direkt digital bewerben), besonders beliebt in Zürich.
📌 Tutti.ch / Ricardo.ch / Anibis.ch: Auch Kleinanzeigen-Portale eignen sich bestens für die Wohnungssuche.
Facebook, Instagram & Co.
Auch Soziale Medien bieten effektive Wege und eine grosse Reichweite. Hier ein paar Tipps:
📲 Facebook: Treten Sie passenden Gruppen (z.B. “Wohnung gesucht Zürich”, “WG-Zimmer Bern” oder “Günstig wohnen Basel”) bei und posten Sie ein Suchinserat.
📲 Instagram: Folgen Sie Hashtags wie #WohnungZürich oder #WGgesuchtBern und teilen Sie Ihren Wohnungssuchpost in Ihren Storys.
📲 WhatsApp / Signal / Telegram: Platzieren Sie Ihre Wohnungssuche bei Ihren Kontakten und Gruppen.
- Tipps für die Wohnungssuche über Soziale Medien Nutzen Sie eine einfache, klare Sprache. Ein Foto macht Ihr Gesuch sympathisch und auffällig. Seien Sie offen und ehrlich, aber positiv – Beispiel: «Ich habe nicht viel Geld, aber ich bin zuverlässig, ordentlich und brauche dringend ein ruhiges Zuhause.» Vorsicht vor Betrug: Zahlen Sie nie Geld im Voraus – also ohne Vertrag oder Besichtigung.
Freunde, Friseure & Co.
Manchmal führt nicht das Klicken, sondern das Reden zur passenden Wohnung. Sagen Sie allen um sich herum Bescheid, was Sie suchen: Freunden, Bekannten, Arbeitskollegen. Im Verein, in der Schule, in der Kirche. Dem Velomech, dem Coiffeur und der Pöstlerin.
Hängen Sie (mit Erlaubnis) auch Abreiss-Inserate in Supermärkten, Geschäften, Cafés, Quartierzentren auf – überall, wo viele Leute vorbeikommen. Denn vielleicht hat zufällig jemand etwas gehört, und Menschen helfen gerne, wenn sie können!
Genossenschaften & Verwaltungen
Viele freie Wohnungen werden nicht (sofort) auf grossen Portalen ausgeschrieben, sondern direkt über Genossenschaften oder Immobilienverwaltungen vergeben. Wer hier aktiv sucht und sich bekannt macht, kommt vielleicht früher zum Zug. Manche Genossenschaften verlangen einen Mitgliederbeitrag oder einen Genossenschaftsanteil (eine Art Depot).
Das können Sie tun:
🗂️ Recherchieren: Suchen Sie nach Genossenschaften und Verwaltungen in Ihrer Region. Manchmal haben diese auf ihrer Website eine Rubrik «Freie Wohnungen» oder «Online-Bewerbung» oder einen Newsletter, den Sie abonnieren können.
📝 Blind bewerben: Auch wenn aktuell keine passende Wohnung frei ist, können Sie schon mal Ihr vollständiges Bewerbungsdossier hinterlassen. Manche Verwaltungen führen Wartelisten oder informieren bei Neuvermietung zuerst intern.
- Tipp! Je breiter Ihre Suchkriterien, desto grösser sind Ihre Chancen. Seien Sie offen für neue Wohnformen, Regionen und Lösungen!
Mietvertrag: Worauf müssen Sie achten?
- Tipp! Werden Sie Mitglied beim Mieterinnen- und Mieterverband MV! Er ist in allen Landesteilen vertreten und bietet Mitgliedern vergünstigte Dienstleistungen wie Mietrechtsberatung, Hilfe bei der Wohnungsabgabe und vieles mehr. Ab Fr. 70.- kann man Mitglied werden.
Tipps für den Alltag nach dem Einzug
- Tipp! Bei Unklarheiten lieber einmal mehr nachfragen als Ärger riskieren.
Noch mehr Fragen zum Thema Mieten?
Im Ratgeber Mietrecht des Schweizerischen Mieterverbandes finden Sie die wichtigsten Antworten.
- Anfangsmiete: Die Anfangsmiete ist der Mietzins, der zu Mietbeginn festgelegt wurde. Die Miete kann sich im Laufe des Mietverhältnisses verändern (z.B. bei einer Staffel- oder Indexmiete). Die Anfangsmiete darf maximal 10 % höher sein als der letzte Mietzins der Vormieterschaft. Es sei denn, es wurden wertvermehrende Investitionen und Renovationen vorgenommen. So werden Mietende vor missbräuchlichem Mietzinserhöhungen geschützt. Liegt diese vor, kann rechtlich dagegen vorgegangen werden.
- Bürgschaft: Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Zusage einer dritten Person (Bürge oder Bürgin), im Notfall die Mietkosten zu übernehmen. Sie dient der Vermieterschaft als zusätzliche Sicherheit, vor allem bei Mietenden, die über wenig oder kein Einkommen verfügen (zum Beispiel Studierende).
- Indexmiete / Indexmietvertrag: Bei einem Indexmietvertrag wird vertraglich festgehalten, dass der Mietzins laufend der Teuerung (konkret: dem Landesindex der Konsumentenpreise LIK) angepasst wird. Eine Indexmiete ist also eine spezielle Art der Mietzinsberechnung – gekoppelt an die Preisentwicklung.
- Kaution / Mietzinsdepot: Die Kaution – auch Mietzinsdepot genannt – ist ein Geldbetrag, den Mietende zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegen. Sie dient der Vermieterschaft als Sicherheit – zum Beispiel für Schäden an der Wohnung oder offene Mietzahlungen. Die Kaution darf höchstens drei Bruttomietzinse betragen.
- Nebenkosten – akonto vs. pauschal: Die Heiz- und Nebenkosten werden akonto oder pauschal bezahlt. Akonto bedeutet: Sie zahlen monatlich einen bestimmten Betrag und am Jahresende wird abgerechnet. Je nach tatsächlichem Verbrauch müssen Sie dann nachzahlen oder bekommen Geld zurück. Pauschal bedeutet: Sie zahlen einen fixen Betrag – ohne Endabrechnung.
- Solidarmiete: Bei einer Solidarmiete unterschreiben mehrere Personen gemeinsam den Mietvertrag und haften „solidarisch“ für die Miete. Das bedeutet: Wenn eine Person ihren Anteil nicht bezahlt, kann die Vermieterschaft den gesamten Mietzins von jeder anderen eingetragenen Person verlangen. Auch eine Kündigung kann grundsätzlich nur solidarisch erfolgen; die Vermieterschaft kann sich weigern, einzelne Personen aus dem Vertrag zu entlassen. Übrigens: Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften sind beide Personen automatisch Mietende mit allen Rechten und Pflichten – auch wenn nur eine Person unterschreibt.
- Sperrkonto: Ein Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, auf das die Mietkaution eingezahlt wird. Es wird auf den Namen der Mieterin oder des Mieters eröffnet. Das Geld ist für die Vermieterschaft „gesperrt“, solange der Mietvertrag läuft
- Staffelmiete: Bei einer Staffelmiete ist bereits im Mietvertrag festgelegt, dass die Miete in bestimmten Abständen steigt – zum Beispiel jedes Jahr um 50 Franken. Die genauen Beträge und Zeitpunkte müssen im Vertrag klar genannt sein.
- Untermiete: Untermiete bedeutet, dass der oder die Hauptmietende die Wohnung (oder einen Teil davon) an eine andere Person weitervermietet. Der oder die Hauptmietende bleibt gegenüber der Vermieterschaft alleinverantwortlich.
Brauchen Sie noch mehr Informationen für Ihre Wohnungssuche?
Weitere hilfreiche Erklärungen zu einigen Fachbegriffen aus dem Mietrecht finden Sie hier:
📌 Ratgeber Mietrecht Glossar
MV Mieterverband Schweiz
Allgemeine Informationen zu Mietrecht, Musterbriefe, Beratung (teilweise kostenpflichtig)
https://www.mieterverband.ch
Berechnung von Mietzinsveränderungen
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/unterlagen-tools/mietzinsrechner.html
BWO Bundesamt für Wohnungswesen
Informationen zum Thema Wohnung mieten
https://www.bwo.admin.ch/de/broschuere-wohnen-in-der-schweiz
Organisationen / Behörden
IG Wohnen Kanton Basel-Stadt
IG Wohnen unterstützt Menschen mit Wohnsitz in Basel-Stadt in schwierigen Situationen bei der Wohnungssuche
https://www.ig-wohnen.ch
Domicil Wohnen Zürich
Domicil vermittelt in Zürich Wohnungen an sozioökonomisch benachteiligte Menschen
https://domicilwohnen.ch
Caritas
Caritas-Freiwillige begleiten Menschen je nach Angebot bei der Wohnungssuche oder vermitteln Wohnkompetenzen beim Wohnstart vor Ort.
https://caritas-regio.ch/angebote/soziale-rechtliche-unterstuetzung/unterstuetzung-wohnen
Heilsarmee Wohnberatung Bern
Die WohnBeratung Bern unterstützt armutsbetroffene Menschen bei der Suche nach passendem Wohnraum, beim Unterzeichnen von Mietverträgen und dem Halten der eigenen Wohnung.
https://heilsarmee.ch/angebot/wohnberatung-bern