Jedes Jahr leisten über 500 junge Männer längere oder kürzere Zivildienst-Einsätze in Institutionen der Heilsarmee Schweiz. Sie gehört damit zu den grossen Einsatzorganisationen für Zivildienstleistende. Zivildienstleistende arbeiten bei der Heilsarmee unter anderem in Wohnangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen, in Alters- und Kinderheimen, in Notschlafstellen, Flüchtlingsunterkünften oder Brockenhäusern. Sie begleiten Menschen zu Arzt- oder Behördenterminen, unterstützen sie bei administrativen Aufgaben, helfen im Hausdienst, organisieren Freizeitaktivitäten für die Bewohnerinnen und Bewohner oder sind im Alltag von vulnerablen Menschen einfach präsent.
Die Gewissensfreiheit ist zentral
«Zivis ersetzen keine Fachpersonen», sagt Daniel Imboden, Chefsekretär und CEO der Heilsarmee Schweiz. «Aber sie übernehmen Aufgaben, für die im Alltag sozialer Institutionen leider oft zu wenig Zeit bleibt. Sie schenken Menschen Zeit und Aufmerksamkeit und ermöglichen zusätzliche Nähe – gerade Menschen, die am Rand der Gesellschaft sind.»
Der Zivildienst hilft gegen den Fachkräftemangel
Die Heilsarmee anerkennt die wichtige Aufgabe der Armee. Viele junge Männer aus dem Umfeld der Organisation leisten überzeugt Militärdienst. Gleichzeitig ist die Gewissensfreiheit für die Heilsarmee ein zentrales Grundrecht. Wer den Militärdienst aus Gewissensgründen nicht leisten kann, soll die Möglichkeit haben, einen zivilen Ersatzdienst zugunsten der Gesellschaft zu leisten. Dafür müssen Zivildienstleistende schon heute 50 Prozent mehr Diensttage leisten als sie es in der Armee müssten. «Unsere Gesellschaft ist auf Menschen angewiesen, die Verantwortung übernehmen – ob in der Armee oder im Zivildienst», sagt Daniel Imboden.
Vor allem aber erleben viele junge Männer während ihres Zivildienstes erstmals, wie sinnstiftend die Arbeit mit Menschen in schwierigen Lebenslagen sein kann. Nicht selten entsteht daraus später ein berufliches Engagement in Pflege, Betreuung oder Sozialpädagogik. Aus Sicht der Heilsarmee ist der Zivildienst deshalb mitentscheidend, ob die Schweiz in Zukunft noch genügend Personal für die Pflege und Betreuung finden wird.
Aus diesen Gründen empfiehlt die Stiftung Heilsarmee Schweiz, die Änderung des Zivildienstgesetzes am 14. Juni 2026 abzulehnen.