Gespendete Tage Zeit (2023)
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Ohne die Hilfe zahlreicher Freiwilliger wäre unsere Arbeit nicht möglich.
Wohin fliesst meine Spende und wie viel davon wird für administrative Zwecke genutzt? Einige Antworten zum Thema Spenden bei der Heilsarmee.
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In diesem Artikel schaffen wir Klarheit über einige wichtige Punkte:
Die Heilsarmee ist für die Finanzierung vieler ihrer Angebote auf Spenden angewiesen. Das geht von Gutscheinen für Armutsbetroffene bis hin zur Mitfinanzierung von neuen Wohnangeboten. Letztere werden vor allem von privaten Gross-Spendern (inkl. Erbschaften) und Stiftungsbeiträgen mitgetragen. Es wird unterschieden nach:
Spenden können zweckgebunden oder zur freien Verfügung von der Organisation eingesetzt werden.
Die zweckgebundenen Spenden dürfen von der begünstigten Organisation nur für einen vom Spender definierten Zweck verwendet werden. Beispiel: Die Heilsarmee erhält eine Spende mit dem Vermerk „Notschlafstelle“. Der Spendenbetrag darf für eine beliebige Notschlafstelle der Heilsarmee, jedoch z.B. nicht für die Flüchtlingshilfe verbucht werden.
Die freien (oder ungebundenen) Spenden dürfen für jeden beliebigen Zweck – dort, wo es am dringendsten benötigt wird – eingesetzt werden.
Geldspenden kommen in Form von Einmal- oder Mehrfachspenden (z. B. monatlich oder jährlich wiederkehrend), digital oder mittels QR-Einzahlungsschein, über die jährliche Topfkollekte oder in Form von Nachlass zu uns. Nachlassspenden sind Erbschaften und Legate, bei denen die Heilsarmee als Begünstigte eingetragen wurde.
Nebst Geldspenden besteht bei der Heilsarmee auch die Möglichkeit, Waren oder Zeit in Form von Freiwilligenarbeit zu spenden.
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Ohne die Hilfe zahlreicher Freiwilliger wäre unsere Arbeit nicht möglich.
Die aktuellste und detaillierte Aufstellung der Spenden und Aufwände finden Sie in der Jahresrechnung, welche Teil des Jahresberichts ist.
Die Heilsarmee setzt die ihr anvertrauten Spenden nach bestem Wissen und Gewissen ein – bei Unklarheiten auch erst nach Rücksprache mit der Spenderin oder dem Spender.
Wir sind ZEWO-zertifiziert und erfüllen die damit verbundenen Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten, Anforderung an die Geschäftsführung und weitere Bedingungen dieses Gütesiegels. Diese 21 Standards können hier nachgelesen werden. Die daraus gezogenen Finanz- & Fundraising-Standards verlangen:
92% einer Spende an die Heilsarmee werden für die Deckung von Projektaufwänden eingesetzt. Insgesamt fallen 8% des Spendenbetrags auf Werbung, Administration und Fundraising.
Je nach gewähltem Zahlungsmittel fallen unterschiedliche Gebühren für die Tranksaktion an:
Apropos Löhne: Die Heilsarmee trägt Sorge zum Geld, das zeigt sich auch an unserer Lohnschere. Innerhalb der gesamten Stiftung verdient niemand mehr als 3,5-mal so viel, wie der tiefste ausbezahlte Lohn.
Bund und Kantone können viele der Aufgaben im Sozialbereich nicht selbst erfüllen. Zu diesem Zweck vergeben sie Leistungsaufträge an Organisationen. Ein Beispiel dafür ist die Flüchtlingshilfe der Heilsarmee in Bern.
Nebst diesen Leistungsverträgen bezahlt die öffentliche Hand auch Wohnplätze in Heimen. Je nach Kriterien kann für ein Zimmer mit Vollpension nicht mehr die Person oder die Krankenkasse bezahlen, so dass gewisse Beträge von der IV, Sozialhilfe oder anderen staatlichen Institutionen mitfinanziert werden (Subjektfinanzierung).
Die Antwort ist also: Ja, die Heilsarmee „erhält“ auch Steuergelder. Diese werden aber zur Deckung der Betriebskosten verwendet.
Im Jahr 2023 erhielt die Heilsarmee Schweiz Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Höhe von 51 Mio. CHF.
Die Heilsarmee hilft allen Menschen, die in Not sind – ohne Ansehen der Person. Das heisst, wir machen unsere Hilfeleistung niemals davon abhängig, welche Konfession, Hautfarbe, politische Einstellung, sexuelle Orientierung, Vergangenheit oder welches Einkommen jemand hat. Das ist unser Auftrag.
Unsere Angebote im Wohnbereich richten sich sowohl an arbeitsfähige Menschen, wie auch an Senioren mit Pflegebedarf. Wir bieten kurzfristige Unterkünfte für Obdachlose und Menschen in prekären Wohnverhältnissen. Auch suchterkrankte und körperlich oder seelisch beeinträchtigte Menschen oder ihre Angehörigen in verschiedenen Altersstufen finden bei uns Unterstützung oder ein Zuhause. In Bern bieten wir zudem Kollektivunterkünfte für geflüchtete Menschen.
Wir helfen Angehörigen mit einem Partner im Gefängnis oder bei der Suche nach vermissten Personen. In zwei Kinderkrippen und drei Kinderheimen begleiten wir Kinder positiv in ihrer Lebensgestaltung.
Die Heilsarmee führt, Stand 2023, in der Deutsch- und Westschweiz 11 Wohnheime und 6 Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung. Pro Jahr finden hier über 500 Menschen ein Zuhause und mehr als 200 eine sinnvolle Beschäftigung.
In den schweizweit 6 Notschlafstellen ermöglichen wir jährlich mehr als 70’000 Übernachtungen. Gleichzeitig begleiten und beraten wir jedes Jahr zwischen 50-60 Menschen in ihren eigenen vier Wänden.
Für insgesamt mehr als 160 Seniorinnen und Senioren durften wir ein Zuhause mit Pflege und Aktivitäten bieten.
In unseren Kinderkrippen hat es Platz für 81 Kinder. Zusätzlich bieten wir 90 Kindern und Jugendlichen ein Zuhause in unseren Kinderheimen.
Haben Sie weitere Fragen rund ums Thema Spenden? – Sie können uns einen Kommentar hinterlassen, oder Kontakt mit unserem Spenderservice aufnehmen:
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Gino Brenni
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