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Während der vorweihnachtlichen Topfkollekte werden fleissig Spenden gesammelt. Doch was geschieht danach mit dem Geld?

  • Steuerbefreit Gut zu wissen: Spenden an die Heilsarmee können von den Steuern abgezogen werden, da wir eine steuerbefreite und gemeinnützige Organisation sind.

Welche Arten von Spenden gibt es?

Die Heilsarmee ist für die Finanzierung vieler ihrer Angebote auf Spenden angewiesen. Das geht von Gutscheinen für Armutsbetroffene bis hin zur Mitfinanzierung von neuen Wohnangeboten. Letztere werden vor allem von privaten Gross-Spendern (inkl. Erbschaften) und Stiftungsbeiträgen mitgetragen. Es wird unterschieden nach:

Verwendungszweck

Spenden können zweckgebunden oder zur freien Verfügung von der Organisation eingesetzt werden.

Die zweckgebundenen Spenden dürfen von der begünstigten Organisation nur für einen vom Spender definierten Zweck verwendet werden. Beispiel: Die Heilsarmee erhält eine Spende mit dem Vermerk „Notschlafstelle“. Der Spendenbetrag darf für eine beliebige Notschlafstelle der Heilsarmee, jedoch z.B. nicht für die Flüchtlingshilfe verbucht werden.

Die freien (oder ungebundenen) Spenden dürfen für jeden beliebigen Zweck – dort, wo es am dringendsten benötigt wird – eingesetzt werden.

Formen von finanziellen Spenden

Geldspenden kommen in Form von Einmal- oder Mehrfachspenden (z. B. monatlich oder jährlich wiederkehrend), digital oder mittels QR-Einzahlungsschein, über die jährliche Topfkollekte oder in Form von Nachlass zu uns. Nachlassspenden sind Erbschaften und Legate, bei denen die Heilsarmee als Begünstigte eingetragen wurde.

Nebst Geldspenden besteht bei der Heilsarmee auch die Möglichkeit, Waren oder Zeit in Form von Freiwilligenarbeit zu spenden.

Gespendete Tage Zeit (2021)

32552

Ohne die Hilfe zahlreicher Freiwilliger wäre unsere Arbeit nicht möglich.

Aufteilung der Spenden nach Art

Die aktuellste und detaillierte Aufstellung der Spenden und Aufwände finden Sie in der Jahresrechnung, welche Teil des Jahresberichts ist.

Wie werden die Spenden eingesetzt?

Die Heilsarmee setzt die ihr anvertrauten Spenden nach bestem Wissen und Gewissen ein – bei Unklarheiten auch erst nach Rücksprache mit der Spenderin oder dem Spender.

Wir sind ZEWO-zertifiziert und erfüllen die damit verbundenen Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten, Anforderung an die Geschäftsführung und weitere Bedingungen dieses Gütesiegels. Diese 21 Standards können hier nachgelesen werden. Die daraus gezogenen Finanz- & Fundraising-Standards verlangen:

  • Der Anteil für Projekte und Dienstleistungen am Gesamtaufwand der Organisation beträgt mind. 65% (Heilsarmee: >90%, siehe Jahresrechnung: 3.7 Betriebsaufwand)
  • Der Anteil für Fundraising und Werbung am Gesamtaufwand der Organisation beträgt max. 25% (Heilsarmee: <5%)
  • Jahresrechnung, welche die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abbildet und den Rechnungslegungsstandard nach SWISS GAAP FER 21 entspricht.
  • Unabhängige Revision der Jahresrechnung
  • Finanzanlagen werden nachhaltig gemäss einem Reglement angelegt.
  • Spendensammlungen verlaufen fair und führen die Spenden den angegebenen Zielen und Zwecken zu.
Logo ZEWO-Zertifizierung

Mehr als 90% einer Spende an die Heilsarmee werden für die Deckung von Projektaufwänden eingesetzt. Insgesamt fallen weniger als 6% des Spendenbetrags auf Werbung, Administration und Fundraising.

Transaktionskosten

Je nach gewähltem Zahlungsmittel fallen unterschiedliche Gebühren für die Tranksaktion an:


  • - QR-Rechnung: 0.2%

  • - Twint: 1.3%

  • - Visa/Mastercard: 1.3%

  • - PostFinance: 2.0%

  • - PayPal: 3.2%

Fliessen Spenden auch in die Kirchgemeinden der Heilsarmee?

Was verdienen Geschäftsleitungs- und Stiftungsratsmitglieder?

Apropos Löhne: Die Heilsarmee trägt Sorge zum Geld, das zeigt sich auch an unserer Lohnschere. Innerhalb der gesamten Stiftung verdient niemand mehr als 3,5-mal so viel, wie der tiefste ausbezahlte Lohn.

Erhält die Heilsarmee Steuergelder?

Bund und Kantone können viele der Aufgaben im Sozialbereich nicht selbst erfüllen. Zu diesem Zweck vergeben sie Leistungsaufträge an Organisationen. Ein Beispiel dafür ist die Flüchtlingshilfe der Heilsarmee in Bern.

Nebst diesen Leistungsverträgen bezahlt die öffentliche Hand auch Wohnplätze in Heimen. Je nach Kriterien kann für ein Zimmer mit Vollpension nicht mehr die Person oder die Krankenkasse bezahlen, so dass gewisse Beträge von der IV, Sozialhilfe oder anderen staatlichen Institutionen mitfinanziert werden (Subjektfinanzierung).

Die Antwort ist also: Ja, die Heilsarmee „erhält“ auch Steuergelder. Diese werden aber zur Deckung der Betriebskosten verwendet.

Im Jahr 2021 erhielt die Heilsarmee Schweiz Zuwendungen der öffentlichen Hand in der Höhe von 43 Mio. CHF.

Wer erhält Hilfe?

Die Heilsarmee hilft allen Menschen, die in Not sind – ohne Ansehen der Person. Das heisst, wir machen unsere Hilfeleistung niemals davon abhängig, welche Konfession, Hautfarbe, politische Einstellung, sexuelle Orientierung, Vergangenheit oder welches Einkommen jemand hat. Das ist unser Auftrag.

Unsere Angebote im Wohnbereich richten sich sowohl an arbeitsfähige Menschen, wie auch an Senioren mit Pflegebedarf. Wir bieten kurzfristige Unterkünfte für Obdachlose und Menschen in prekären Wohnverhältnissen. Auch suchterkrankte und körperlich oder seelisch beeinträchtigte Menschen oder ihre Angehörigen in verschiedenen Altersstufen finden bei uns Unterstützung oder ein Zuhause. In Bern bieten wir zudem Kollektivunterkünfte für geflüchtete Menschen.

Wir helfen Angehörigen mit einem Partner im Gefängnis oder bei der Suche nach vermissten Personen. In zwei Kinderkrippen und drei Kinderheimen begleiten wir Kinder positiv in ihrer Lebensgestaltung.

Wie viele Menschen sind durch uns betreut?

Die Heilsarmee führt, Stand 2021, in der Deutsch- und Westschweiz 11 Wohnheime und 6 Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung. Pro Jahr finden hier über 500 Menschen ein Zuhause und mehr als 200 eine sinnvolle Beschäftigung.

In den schweizweit 6 Notschlafstellen ermöglichen wir jährlich mehr als 70’000 Übernachtungen. Gleichzeitig begleiten und beraten wir jedes Jahr zwischen 50-60 Menschen in ihren eigenen vier Wänden.

Für insgesamt mehr als 160 Seniorinnen und Senioren durften wir ein Zuhause mit Pflege und Aktivitäten bieten.

In unseren Kinderkrippen hat es Platz für 81 Kinder. Zusätzlich bieten wir 90 Kindern und Jugendlichen ein Zuhause in unseren Kinderheimen.

Haben Sie weitere Fragen rund ums Thema Spenden? – Sie können uns einen Kommentar hinterlassen, oder Kontakt mit unserem Spenderservice aufnehmen:

 

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