Die Unterbringung und sozialpädagogische Betreuung von Kindern und Jugendlichen in einem institutionellen Rahmen ist eine besondere Herausforderung und bedingt von allen beteiligten Stellen viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Minderjährige können aus unterschiedlichsten Gründen auf ausserfamiliäres Wohnen angewiesen sein. Während früher meist Waisenkinder die Plätze der sozialpädagogischen Wohneinrichtungen bezogen, ist dies heutzutage eher ein Ausnahmefall. Hauptsächliche Gründe für einen institutionellen Aufenthalt eines Kindes oder Jugendlichen sind: (6)
- körperliche oder geistige Beeinträchtigungen sowie Verhaltensauffälligkeiten, die einer speziellen Förderung bedürfen
- familiäre Probleme, Vernachlässigung und/oder häusliche Gewalt
- jugendstrafrechtliche Gründe
- gescheiterte Unterbringung in Pflegefamilien
Die Dauer der institutionellen Fremdbetreuung variiert stark. Sie reicht von einem kurzen Aufenthalt von wenigen Tagen oder Wochen bis hin zu einem langfristigen Verbleib von mehreren Jahren. Auch ein teilstationärer Aufenthalt ist denkbar, in dem die Kinder oder Jugendlichen teilweise zuhause und teilweise in einer Institution leben.
Obschon Minderjährige aus verschiedensten Gründen vorübergehend oder gänzlich nicht mehr in ihrem familiären und häuslichen Umfeld wohnen können, bleibt die Familie der wichtigste soziale Bezugsrahmen. Von wesentlicher Bedeutung ist die systemische Arbeitsweise der aufnehmenden sozialpädagogischen Einrichtung – also der Einbezug aller sozialen Bezugspersonen (Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter etc.) in die Erziehung des Kindes oder Jugendlichen.
Stationäre Wohnformen für Kinder und Jugendliche
Bei einer stationären oder teilstationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen werden grundsätzlich drei Formen unterschieden: (7)